Nec interest, utrum de suo proprio servo testator roget, an de eo qui ipsius heredis aut legatarii vel etiam extranei sit.
von nico.z am 05.04.2022
Es spielt keine Rolle, ob der Erblasser eine Anweisung über seinen eigenen Sklaven macht oder über einen Sklaven, der dem Erben, dem Vermächtnisempfänger oder sogar einer außenstehenden Person gehört.
von zoey.r am 12.08.2017
Es spielt keine Rolle, ob der Erblasser nach seinem eigenen Sklaven fragt oder nach einem, der dem Erben selbst, dem Vermächtnisnehmer oder sogar einem Fremden gehört.